Al-Wazir begrüßt neue Regelung zur Wirtschaftlichkeit
Die Kosten-Nutzen-Rechnung von Infrastrukturvorhaben im Öffentlichen Nahverkehr, die über Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes (GVFG) finanziert werden, erfolgt ab sofort nach neuen Kriterien. Dies hat das Bundesverkehrsministerium den Ländern mitgeteilt. Die neue Regelung betrifft zum Beispiel Aus- und Neubauten von Schienenstrecken oder Reaktivierungen ehemals stillgelegter Strecken. Verfahren werden vereinfacht und die Nachhaltigkeit des ÖPNV wird deutlich stärker in der Wirtschaftlichkeitsbrechnung gewichtet.
Zu den neuen Kriterien der sogenannten Standardisierten Bewertung gehören erstmals Aspekte der Daseinsvorsorge und Raumordnung oder des Flächenverbrauchs. Die Kostenansätze für CO2-Emissionen werden aktualisiert, so dass die erheblich bessere Energieeffizienz des Öffentlichen Nahverkehrs weit stärker als zuvor zu Buche schlägt. Zudem werden ab sofort alternative Antriebsformen im ÖPNV sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien positiv berücksichtigt. Die Kosten für Investitionen in Barrierefreiheit oder Brandschutz werden bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht mehr den Projekten angelastet. Darüber hinaus werden vereinfachte Verfahren für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Elektrifizierungs- oder Reaktivierungsvorhaben im Schienenverkehr eingeführt.
Die Investition in nachhaltige Mobilität erspart der Gesellschaft und den Steuerzahlenden hohe Folgekosten, die durch Luftverschmutzung, Klimaveränderung und Umweltschäden entstehen.
Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir begrüßt diese neue Regelung ausdrücklich: „Endlich gelten die neuen Bewertungsregeln. Wir haben uns als Land Hessen in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass die Kriterien angepasst werden, mit denen die Wirtschaftlichkeit von Infrastrukturvorhaben im ÖPNV berechnet wird. Das hat gute Gründe: Verbesserungen im ÖPNV führen zu einer Verkehrsverlagerung weg vom Auto und sparen so nachweislich CO2 ein. Dies muss in die Wirtschaftlichkeitsberechnung selbstverständlich angemessen eingepreist werden. Denn die Investition in nachhaltige Mobilität erspart der Gesellschaft und den Steuerzahlenden hohe Folgekosten, die durch Luftverschmutzung, Klimaveränderung und Umweltschäden entstehen. Und natürlich muss es auch wirtschaftlich möglich sein, mobilitätseingeschränkten Menschen und Menschen außerhalb der großen Ballungsräume attraktive Angebote im Öffentlichen Nahverkehr zu machen.
Neben allen neuen Projekten hat die Regelung auch Auswirkungen auf diejenigen Projekte, die derzeit bereits in Machbarkeitsstudien untersucht werden oder deren Untersuchung im Laufe der Planung aktualisiert wird. In Hessen betrifft dies beispielsweise Untersuchungen zur Reaktivierung der Aartalbahn von Wiesbaden über Bad Schwalbach nach Diez, zum Ausbau der Ländchesbahn von Wiesbaden nach Niedernhausen, zur Beschleunigung der Züge auf der Strecke Marburg – Korbach – Brilon einschließlich der Reaktivierung des Streckenasts Frankenberg – Battenberg sowie die Reaktivierung der Lumdatalbahn zwischen Lollar – Mainzlar – Londorf.
Quelle: Pressemitteilung des Wirtschaftsministerium des Landes Hessen